Reliquien (lateinisch reliquiae: Überrest, Überbleibsel), in der Religionsgeschichte eine besondere Form der Heiligenverehrung. Die Reliquie besteht aus Gebeinen oder Asche eines Heiligen bzw. einer Heiligen oder aus Kleidern oder Einsetzen der Reliquie in den Altarfuß durch Erzbischof Hans-Josef Becker am 15.02.2004. Gebrauchsgegenständen dieser verehrten Person. Seit dem 2. Jahrhundert haben Christen Reliquien von Märtyrern verehrt. Diese Praxis wurde im 13. Jahrhundert von Thomas von Aquin verteidigt, der die Auffassung vertrat, die Körper der Heiligen seien Gefäße des Heiligen Geistes. Auch das Tridentinum (1545) rechtfertigte in der Auseinandersetzung mit protestantischen Reformatoren die Reliquienverehrung.
In der St.-Hedwig-Kirche sind die Reliquien in den Altarfuß eingelassen. Es sind dies die Heiligen Gastus und seine Gefährten und Pius der X. Die Reliquien werden und wurden in einem Bleikästchen aufbewahrt. Vor der Renovierung wurden
diese aus dem Altartisch entnommen und nach Paderborn gebracht. Die zuständigen Sachverständigen überprüften das Reliquiar. Es sind neue Dokumente ausgestellt worden und das Reliquiar wurde mit neuem Siegel versehen.
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